1. Grundsatz
Der TSV Fischach übernimmt Verantwortung für das Wohl aller Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Wir setzen uns aktiv für ein sicheres, respektvolles und
gewaltfreies Umfeld im Sport ein. Jegliche Form von sexualisierter Gewalt, Grenzverletzungen oder Machtmissbrauch wird in unserem Verein nicht toleriert.
2. Ziele der Schutzvereinbarung
- Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen vor sexualisierter Gewalt
- Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder für das Thema
- Förderung eines respektvollen und achtsamen Miteinanders
- Schaffung klarer Handlungsleitlinien im Verdachtsfall
3. Verhaltenskodex
Alle Trainerinnen, Betreuerinnen, Funktionsträger*innen und ehrenamtlich Tätigen verpflichten sich zu folgendem Verhalten:
- Ich respektiere die persönlichen Grenzen und die Intimsphäre der mir anvertrauten Personen.
- Ich vermeide Situationen, die missverständlich oder grenzüberschreitend wirken könnten.
- Körperkontakt erfolgt nur, wenn er sportlich notwendig und für die betroffene Person angenehm ist.
- Einzeltrainings finden möglichst transparent (z. B. in Sichtweite anderer) statt.
- Ich verwende eine respektvolle, wertschätzende Sprache.
- Ich nutze soziale Medien verantwortungsvoll und halte professionelle Distanz.
- Ich greife ein und spreche es an, wenn ich unangemessenes Verhalten beobachte.
4. Präventionsmaßnahmen
Der Verein setzt folgende Maßnahmen um:
- Benennung von Ansprechpersonen für Prävention und Kinderschutz
- Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung für Trainerinnen und Betreuerinnen
- Klare Regeln für Umkleidesituationen, Fahrten und Übernachtungen
- Transparente Kommunikationsstrukturen
5. Ansprechpersonen
Bei Fragen, Unsicherheiten oder Verdachtsfällen stehen folgende Personen vertraulich zur Verfügung:
-
Maximilian Repasky, Abteilungsleiter Abteilung Fußball, 0152 04887935, [email protected]
-
Jochen Kaisinger, Jugendleiter Abteilung Fußball, 0174 9612199, Jugendleiter@tsvfischach-fussball.de
Alternativ können sich Betroffene auch an externe Fachstellen wenden.
6. Verhalten im Verdachtsfall
- Ruhe bewahren und den Schutz der betroffenen Person sicherstellen
- Keine eigenständigen Ermittlungen durchführen
- Beobachtungen dokumentieren
- Unverzüglich die benannten Ansprechpersonen informieren
- Vertraulichkeit wahren
7. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Schutzvereinbarung können je nach Schwere arbeits- oder vereinsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein sowie strafrechtliche Schritte nach sich ziehen.
8. Verpflichtung
Alle im Verein tätigen Personen erkennen diese Schutzvereinbarung an und verpflichten sich, nach diesen Grundsätzen zu handeln.